fitt magazine
Sustainability
19 September 2024

FITT ist nun einer zertifizierte B Corp

FITT hat die B Corp Zertifizierung erhalten und ist Teil einer globalen Bewegung führender Unternehmen geworden, welche positive Veränderungen vorantreiben.

Ein wichtiger Meilenstein auf dem ESG-Weg des Konzerns, der die Entwicklung einer 2019 begonnenen Veränderung in Richtung eines neuen Unternehmensmodells darstellt, in dem Business zu einer positiven Antriebskraft wird, die ökonomischen, sozialen und die Umwelt betreffenden Wert generiert.

Eine B Corp zu sein bedeutet, eine positive Antriebskraft zu sein, die positive Auswirkungen auf die Menschen, die Umwelt und unser Land hat.
Es bedeutet auch, Teil eine globalen Bewegung von „Purpose Driven Businesses“ zu sein, die an ein fortschrittliches, alternatives Unternehmensmodell glaubt, welches eine faire und inklusive Wirtschaft, die imstande ist Wert für alle und jeden zu schaffen, vorantreibt.

Die Erzielung der B Corp Zertifizierung ist das Ergebnis eines rigorosen und kontinuierlichen Verfahrens, das eine komplette Prüfung der Unternehmenstätigkeiten in 5 Bereichen vorsieht: Personal, Kunden, Gemeinschaft, Umwelt und Governance.

Um die Zertifizierung zu erhalten, muss ein Unternehmen mindestens 80 Punkte erzielen.

Als B Corp wird FITT Teil einer globalen Gemeinschaft von mehr als 9.000 Unternehmen, die sich dafür einsetzen, hohen Standards in Sachen sozialer Verantwortung, Umweltauswirkungen und Transparenz zu entsprechen.

Laden Sie die Nachhaltigkeitsbilanz von FITT herunter

 

Certification Notice

Das Logo “Certified B Corporation” (bzw. die Versionen in anderen Sprachen, wie z.B. “Zertifizierte B Corporation”) wird von B Lab, einer privaten Non-Profit-Organisation, an Unternehmen vergeben, die wie wir das B Impact Assessment (“BIA”) erfolgreich abgeschlossen haben und die Anforderungen von B Lab an soziale und okologische Leistung, Verantwortung und Transparenz erfullen.

Es wird darauf hingewiesen, dass B Lab weder eine Konformitatsbewertungsstelle im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 765/2008 noch eine nationale, europaische oder internationale Normungsorganisation im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 ist.

Die Kriterien des BIA sind eigenstandig und unabhangig von den harmonisierten Standards, die sich aus ISO-Normen oder anderen Normungsgremien ergeben, und sie werden nicht von nationalen oder europaischen offentlichen Institutionen ratifiziert.